
Ab sofort auch online möglich
Wenn Sie eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld oder eine Mitteilung zur Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Ihre Angaben können Sie ab sofort auch online einreichen . Den Link hierfür finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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