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DIE LAUBSCHLACHT DER STADTREINIGUNG HAMBURG 25. Okt 2024

Laub pusten, saugen, fegen

Die Tage werden kürzer, die Temperaturen fallen langsam und der ein oder andere Sturm zieht durchs Land. Das bedeutet, es ist Herbst geworden und das deutlichste Zeichen dafür sind die fallenden, bunten Blätter. Was die Freude des einen ist, und zum Spielvergnügen einlädt, ist das Ärgernis des anderen. Damit Hamburg nicht im Laub versinkt, pusten, fegen und saugen 576 Mitarbeitende der Stadtreinigung Hamburg (SRH) manuell und mit Maschinen die Blätter von den Straßen, von vielen Rad- und Fußwegen und aus Wasserläufen. Bis zu 20.000 Tonnen Laub fallen dabei an. Diese Menge füllt rund 400.000 Standard-Mülltonnen à 120 Liter. Nebeneinandergestellt reichen diese Tonnen von Hamburg bis nach Osnabrück. Pünktlich zu Beginn der Hochsaison beging die SRH ihre Laubschlacht am 25. Oktober am Rothenbaum.

SRH-Geschäftsführer Professor Dr. Rüdiger Siechau: „Die SRH entfernt das Laub auf 3.322 Kilometern gebührenpflichtigen Gehwegen, 7.838 Kilometern Fahrbahnen sowie auf einem Radwegenetz von 226 Kilometern Länge. Ich bitte alle Anwohner:innen, die keine gebührenpflichtige Gehwegreinigung in Anspruch nehmen und den Geh- und Radweg vor dem Grundstück deshalb selbst reinigen müssen: Nehmen Sie eines unserer Angebote in Anspruch und entsorgen Sie das Laub bequem und günstig. Geben Sie es kostenlos auf einem unserer zwölf Recyclinghöfe ab oder nutzen Sie unsere gebührenpflichtigen Laubsäcke und Biotonnen. Nur mit gemeinsamen Anstrengungen bleibt Hamburg sauber und verkehrssicher.“

So kann das Laub entsorgt werden:

  • Gebührenfrei ist für alle Hamburger Privathaushalte die Laubentsorgung auf den zwölf Hamburger Recyclinghöfen.
  • Besonders bequem ist die Entsorgung über den Laubsack. In jedem Stadtteil gibt es bis Mitte Dezember feste Abholtermine im 14-täglichen Rhythmus, die sich von Stadtteil zu Stadtteil unterscheiden. Die Termine stehen auf der Internetseite der SRH unter der Adresse stadtreinigung.hamburg (100 Liter, 1,00 Euro/Stück auf allen Recyclinghöfen, bei der mobilen Problemstoffsammlung und in vielen Filialen von Budnikowsky).
  • Besonders günstig und praktisch ist die grüne Biotonne, die es schon ab 1,93 Euro pro Monat gibt (80 Liter Volumen, 14-tägliche Leerung).
  • Besonders naturnah und kostenlos ist das Kompostieren von Laub im eigenen Garten. Der Kompost schließt den biologischen Nährstoffkreislauf und verbessert die Bodenqualität nachhaltig. Laubhaufen im Garten sind außerdem wichtige Winterquartiere für Igel (http://www.igelkomitee-hamburg.de)

Die SRH-Mitarbeitenden setzen neben Besen und Rechen ein:

  • 301 Elektro-Blasgeräte (Blasgeräte mit Kraftstoffmotor wurden gänzlich abgeschafft)
  • 134 Klein-Lkw (Einzelkabiner) mit Platz für bis zu drei Personen
  • 69 Klein-Lkw (Doppelkabiner) mit Platz für bis zu sechs Personen
  • 22 mobile Behälter mit großen Sauggeräten
  • 128 große und kleine Kehrmaschinen, davon 25 (teilw.) elektrisch.

Um das Radfahren auch im Herbst attraktiv zu halten, befreit die SRH ein rund 230 Kilometer langes Netz aus abgesetzten Radwegen (120 Kilometer) und auf Fahrbahnen befindlichen Radstreifen (110 Kilometer) unabhängig von den Einsatzorten der Laubentsorgung auf Gehwegen und Fahrbahnen zweimal pro Woche vom Laub.

Was geschieht mit dem Laub?

Das gesammelte Laub geht an Verwertungsbetriebe und wird dort kompostiert.

Das geht gar nicht!

Die SRH bittet alle Bürger:innen, ihr Laub keinesfalls auf die Straße zu kehren. Wer Laub am Fahrbahnrand oder in Rinnsteinen ablagert, handelt ordnungswidrig und verursacht verstopfte Abläufe und somit Überschwemmungen und voll gelaufene Keller. Derartige Ablagerungen können mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro und einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden. Die Mitarbeitenden der SRH haben in diesen Tagen alle Hände voll zu tun und können sich nicht um illegal platzierte Laubhaufen kümmern.

Blaue, schwarze oder gelbe mit Laub gefüllte Säcke nimmt die SRH nicht mit, weil für diese Säcke keine Entsorgungsgebühren entrichtet wurden. Die Ablagerung dieser Säcke am Straßenrand ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 40 Euro und einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden.

Die Abholtermine für die offiziellen „Laubsäcke“ gibt es auf der SRH-Website und im Online-Abfuhrkalender.

 

 

Ihre Ansprechpartner in der Pressestelle

Kay Goetze

Pressesprecher / Leiter Unternehmenskommunikation

Johann Gerner-Beuerle

stv. Pressesprecher

Anna-Maria Jeske

stv. Pressesprecherin

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